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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.bootreserverengiethoorn.nl

Teil von V.O.F. Kiosk Koppers.

Postanschrift: DS. TO. Hylkemaweg 3, 8355 CD Giethoorn

Handelskammer nr: Zwolle 05018709

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL008807449B01

Definitionen

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge enthalten die Umsatzsteuer.

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

– Der Vermieter: V.O.F. Kiosk Koppers, der einen Vertrag über die entgeltliche Bereitstellung eines Schiffes abschließt.

– Mieter: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Wasserfahrzeugs abschließt.

– Der Mietvertrag: der Vertrag, in dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Nutzung eines Schiffes ohne Besatzung gegen Bezahlung zu gestatten.

Die Vereinbarung

– Der Vertrag kommt durch Annahme und Bezahlung des Angebots durch den Mieter zustande.

– Bei einer elektronischen Bestellung sendet der Vermieter dem Mieter eine elektronische Bestätigung.

– Alle Bestimmungen, in denen der Mieter erwähnt wird, gelten entsprechend für alle Mitreisenden oder Dritte, die das Boot mit Zustimmung des Mieters benutzen. (Der Mieter darf das benutzte Schiff übrigens nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters übergeben).

– Der Mieter ist für die Einhaltung der AGB gegenüber Mitreisenden und vorbezeichneten Dritten verantwortlich. Die Nichtbeachtung wird dem Mieter zugerechnet.

– Mit der Reservierung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen den Parteien zustande.

– Der Vermieter, in diesem Fall die Gesellschafter von V.O.F. Kiosk Koppers, werden bei der Betriebsführung durch die Mitarbeiter unterstützt, die somit unter anderem zur Einhaltung der AGB berechtigt sind.

Der Preis

– Die Miete und eventuelle Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat, werden im Voraus vereinbart, ebenso eine Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen.

Mietzeit Boot

– Bei Überschreitung der vereinbarten Ankunftszeit wird ein zusätzlicher Betrag gemäß den dann gültigen Mietpreisen berechnet. Dieser Betrag wird ohne Mahnung oder sonstige Benachrichtigung fällig und ist sofort fällig und zahlbar.- Das reservierte Boot muss vom Mieter spätestens zu dem bei der Buchung angegebenen Zeitpunkt abgeholt werden. Wenn der Mieter das Boot aus irgendeinem Grund zu spät abholt, verkürzt sich die Mietzeit und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung (möglicherweise eines Teils) der Miete.- Mit anderen Worten spätere tatsächliche Abreise hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Rückgabezeit, führt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Mietpreises und berechtigt daher nicht zur vereinbarten Rückgabezeit.- Bei späterer Ankunft, mehr als 15 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, ohne gegenteilige Ankündigung, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung ohne Rückerstattung des Mietpreises zu stornieren und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot weiterzuvermieten.- Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Ankunft des vom Mieter reservierten Bootes. Wenn es nicht pünktlich zurückkommt, können Sie in Absprache mit dem Vermieter einen anderen Bootstyp mit einem eventuell abweichenden Mietpreis wählen, oder Sie können in Absprache warten und sich für eine andere Mietdauer entscheiden.- Im Pannenfall ist der Vermieter unverzüglich, ggf. telefonisch, unter Angabe der Bootsnummer und Art der Störung zu verständigen, damit der Schaden behoben werden kann. Bei einer Panne erfolgt keine Rückerstattung der Miete.

Anzahlung

– Die Kaution beträgt 100 € pro Boot oder anderweitig vom Vermieter festgelegt.- Der Mieter erhält vom Vermieter einen Nachweis über die fällige Kaution, der bei Rückgabe dem Vermieter auszuhändigen ist.- Bei Übergabe des o.g. Nachweises kann die Anzahlung gegebenenfalls erfolgen. teilweise oder vollständig zurückerstattet.- Eine Überschreitung des Mietpreises wird mit der Kaution zusätzlich zu einer evtl. Nachzahlung abgerechnet.- Bei Zuwiderhandlungen und Schäden an Dritten ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Rückerstattung des Mietpreises und/oder der Kaution vorzeitig zu kündigen. Zahlungsbedingungen– Die Buchung über die Website muss im Voraus per Banküberweisung bezahlt werden.- Der Mieter hat die vereinbarten Anzahlungen als Anzahlung und/oder die Kosten für eine eventuell vereinbarte Änderung der Mietdauer und/oder des Bootstyps vor Abreise in bar zu bezahlen.- Alle zusätzlichen Zahlungen oder Rückerstattungen werden in bar abgerechnet.- Vom Vermieter in Rechnung gestellte Schäden und/oder Reparaturen sind bar und/oder mit der Kaution und/oder innerhalb von 2 Wochen per Banküberweisung zu bezahlen.

Stornierung

– Bei schlechtem Wetter ist es möglich, die Reservierung zu einer überdachten Kreuzfahrt gegen Zahlung eines eventuellen Aufpreises zu buchen, ein niedrigerer Preis wird nicht abgezogen.- Stornierungen des Mietvertrages müssen dem Vermieter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.- Im Falle einer Stornierung werden die Buchungskosten von € 10,=, unabhängig davon, ob sie bereits in der Buchung angegeben sind, an den Vermieter gezahlt. Werden diese Buchungskosten bei der Buchung nicht gesondert ausgewiesen, gelten sie als im Mietpreis enthalten.- Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter unmittelbar nach Fahrtantritt wegen mangelhafter Beherrschung des Steuergeschicks schuldet der Mieter eine Entschädigung in Höhe von mindestens € 10,= und die bereits in Anspruch genommene Mietzeit.- Zusätzlich zu den geschuldeten Buchungskosten wird im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter eine Entschädigung fällig für:- 0% des Mietpreises ohne Buchungskosten bis 1 Woche vor Mietbeginn.- 50% des Mietpreises ohne Buchungskosten bis 2 Tage vor Mietbeginn.- 100% des Mietpreises ohne Buchungskosten innerhalb von 2 Tagen vor Mietbeginn. Verpflichtung des Vermieters– Zu Beginn der Mietzeit stellt der Vermieter dem Mieter das Boot in gutem Zustand zur Verfügung.- Der Vermieter gibt dem Mieter klare Anweisungen zum Betrieb des Bootes.- Der Vermieter übergibt dem Mieter eine Segelroutenkarte und erklärt diese.- Der Vermieter verpflichtet sich, das Schiff gegen die gesetzliche Haftpflicht zu versichern.

Verpflichtung Mieter

– Der Mieter oder einer seiner Mitreisenden muss als Fahrer eine gute Kontrolle über das Boot haben. Ist dies nicht der Fall, muss auf Wunsch des Vermieters eine Person, die die Bootsfahrt besser beherrscht, auch das Ruder übernehmen. Reichen die Lenkfähigkeiten des Fahrers nach Ansicht des Vermieters nicht aus, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Das Mindestalter des Bootsführers muss 16 Jahre betragen.- Der Mieter kennt den Fahrtroutenplan und/oder die Fahrtroutenanleitung des Vermieters im Voraus und nimmt ihn auf die Bootsfahrt mit.- Der Mieter muss den Zustand des Schiffes vor der Abfahrt genehmigen, und der Mieter überprüft das Schiff auch auf das Vorhandensein eines Navigationsbaums. Verlässt der Mieter ohne Anzeige von Schäden und/oder Mängeln, gilt das Wasserfahrzeug inklusive Zubehör als in gutem Zustand.- Der Mieter benutzt das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und einem guten Skipper und in Übereinstimmung mit dem Bestimmungsort.- Der Mieter darf das Wasserfahrzeug ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht zur Benutzung überlassen. Die Untervermietung oder Verleihung eines Mietbootes ist nicht gestattet.- Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit allem Zubehör und im erhaltenen Zustand innerhalb der vorgegebenen Mietzeit fristgerecht an der Empfangsstelle zurückzugeben.- Der Mieter verpflichtet sich, die beim Bootstyp angegebene maximale Personenzahl pro Boot während der Bootsfahrt nicht zu überschreiten.- Stellt der Mieter Schäden gleich welcher Art und/oder Umstände fest, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen können oder wird ein Schaden durch den Mieter verursacht, hat der Mieter den Vermieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen.- Der Mieter hat die Weisungen des Vermieters zur Erhaltung des Schiffes und zur Wahrung der Rechte des Vermieters zu befolgen.- Im Störungsfall hat der Vermieter ggf. unverzüglich. telefonisch unter Angabe der Bootsnummer und Art der Störung zu verständigen, damit der Schaden behoben werden kann. Bei einer Panne erfolgt keine Rückerstattung der Miete.- Der Mieter ist verpflichtet, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend beschriebenen Spiel- und Verkehrsregeln auf dem Wasser einzuhalten.- Der Mieter ist für Mitreisende auch im Hinblick auf die Einhaltung aller Regeln und Spielregeln, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt sind, verantwortlich. Nichtbeachtung durch Mitreisende wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Alle Bestimmungen, in denen der Mieter genannt wird, gelten entsprechend für alle Mitreisenden.

Haftung

– Der Mieter haftet für Schäden, Folgeschäden und/oder Verlust des Wasserfahrzeugs einschließlich Zubehör, soweit nicht durch die Versicherung gedeckt, die während der Zeit entstanden sind, in der der Mieter das Wasserfahrzeug in seinem Besitz hat.- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden infolge von Tod, Verletzung, Unfall, Verletzung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl, die während oder als Folge der Bootsvermietung oder durch Kollisionen verursacht werden.- Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schäden frei, die durch Dritte und Mitreisende verursacht werden, für die der Vermieter nach dem Gesetz haften könnte und für die der Vermieter keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung abdecken könnte.- Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schäden an Booten, Zubehör und/oder sonstigen Schadenersatzansprüchen von Mitreisenden und/oder Dritten frei, zum Beispiel (aber nicht beschränkt auf) Schäden aus Geldbußen, Verstößen, Straftaten, Verlust und/oder oder fehlende Gegenstände.- Der Mieter stellt den Vermieter von allen Bußgeldern, Verwaltungssanktionen, Transaktionen usw. frei, die dem Vermieter für während der Mietzeit begangene Straftaten oder Verstöße des Mieters und/oder des Fahrers und/oder der Passagiere auferlegt werden können.- Der Mieter haftet für Schäden und Kosten, die nicht durch eine Haftpflichtversicherung versichert sind, die darauf zurückzuführen sind, dass die Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Schiffes und zur Wahrung der Rechte des Vermieters nicht befolgt werden.- Der Vermieter haftet nicht für Sach- und/oder Körperschäden des Mieters und seiner Mitreisenden, auch verursacht durch (aber nicht beschränkt auf) Fahrlässigkeit, Vandalismus, Übermut, Alkoholkonsum etc. etc., wie z.B. Hände und Finger zwischen der Boote und Verbau, Stürze beim Ein- und Aussteigen, Ausrutschen im Boot, Tauchen in seichtem Wasser etc. etc.- Für eventuelle Rettungsgeräte wie zB. Schwimmwesten sowohl für sich selbst als auch für Mitreisende. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, die durch Nichtbeherrschen der Schwimmkunst entstehen.- Der Mieter haftet für Schäden an Booten und/oder Zubehör des Vermieters.- Die Haftungs- und Freistellungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner leitenden Angestellten.

Regeln auf dem Wasser

– Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.- Tauchen vom Boot aus ist nicht erlaubt, das Wasser um Giethoorn ist an den meisten Stellen sehr flach.- Beim Schwimmen im Wasser ist es verboten, von einem Boot gezogen zu werden, sei es beispielsweise mit einem Seil oder nicht.- Hände, Finger und alle Gliedmaßen müssen während des Aufenthalts im Boot im Boot bleiben, damit sie nicht im Weg sind.- Das Schleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge ist nicht gestattet.- Das Fach, in dem sich die Batterien befinden, darf nicht geöffnet und/oder zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände verwendet werden.- Im Pannenfall ist der Vermieter unverzüglich, ggf. telefonisch, unter Angabe der Bootsnummer und Art der Störung zu verständigen, damit der Schaden behoben werden kann.- Es wird empfohlen, beim Schwimmen Badeschuhe oder ähnliches zu tragen, um Verletzungen an Füßen und Beinen, z.- Das Sitzen auf dem Schutzbügel des Außenbordmotors sowie auf dem Motor ist verboten.- Der Bootsführer muss allein und nicht mit mehreren Personen auf der Skipperbank sitzen, um das Boot zu steuern. Bei Booten mit Steuerrad wie Konsolenbooten und Elektroschaluppen sollte der Fahrer allein und mittig hinter der Steuerkonsole sitzen, d. h. mit den Füßen links und rechts neben der Konsole. Dieser muss dann sowohl das Lenkrad als auch den Gashebel gleichzeitig betätigen.- Befindet sich Schmutz in der Schraube des Motors, muss diese vom Fahrer selbst entfernt werden, dazu muss zuerst das Stromversorgungskabel zu den Batterien abgeklemmt und/oder der Zündschlüssel aus dem Zündschloss abgezogen werden.

Verkehrsregeln auf dem Wasser

– Der Mieter ist an die geltenden Verkehrsregeln im Wasser gebunden.- Die maximale Segelgeschwindigkeit im alten Kern von Giethoorn beträgt 6 km/h.- Das Mindestalter zum Führen eines Motorschiffs beträgt 16 Jahre.- Zwischen Post 1 und Post 5 im Dorfkanal herrscht Einbahnverkehr.- Der Mieter muss beim Anfahren stark frequentierter Orte und Kreuzungen, insbesondere im Dorfkanal und im Schifffahrtskanal „Beukers-Steenwijk“, langsamer werden.- Der Verkehr im Dorfkanal hat Vorrang vor den Seitenkanälen.- Kanalboote und Segelboote haben immer und überall Vorfahrt, auch wenn sie besondere Manöver wie Rückwärtsfahren und Wenden machen.

Sonstige Rückstellungen

– Bei Zuwiderhandlung sowie bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Regelungen sind der Vermieter sowie die von ihm beschäftigten Mitarbeiter, gleich ob in Funktion als Tourenskipper unterwegs auf ein Boot, und die zuständige Behörde ist auch berechtigt, die Anmietung jederzeit, auch vor Beginn der Bootsfahrt, einseitig ohne Rückerstattung des Mietbetrages und/oder der Kaution zu kündigen.- Der Bootsführer muss das Boot gut kontrollieren können. Ist dies nicht der Fall, muss auf Verlangen des Vermieters oder der zuständigen Behörde auch eine Person mit besserer Beherrschung der Schifffahrt das Ruder übernehmen. Reichen die Lenkungskompetenzen des Mieters nach Ansicht des Vermieters nicht aus, ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen.- Bei Schäden an Dritten oder am Boot selbst ist der Vermieter berechtigt, die Miete ohne Rückerstattung des Mietbetrages und/oder der Kaution vorzeitig zu beenden.

Rechtswahl

– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vereinbarung und alle Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir eine Datenschutzerklärung